Russlanddeutsche Geschichte in der Kontroverse 1986-91
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Nachwort

 

Rückblickend auf diese bewegenden Jahre stellt sich unweigerlich die Frage, ob die ganzen Bemühungen gegen die gesellschaftliche Diskriminierung der Rußlanddeutschen nicht umsonst waren? Tatsächlich wurde die vollständige Rehabilitierung – die Wiederherstellung der Deutschen Autonomen Republik an der Wolga – nicht erreicht. Schuld daran war vor allem die hartnäckige Weigerung der sowjetischen Partei- und Staatsführung, eine rechtliche und politische Gleichstellung der Rußlanddeutschen mit anderen sowjetischen Völkern weder 1957 noch 1964 noch Ende der 1980er Jahre zuzulassen. Diese Haltung ist im wesentlichen die Folge des hohen Mobilisierungseffekts der antideutschen Ressentiments. Von Kindesbeinen an wurde dem Sowjetmenschen in unzähligen populären und wissenschaftlichen Büchern, literarischen Schriften, Beiträgen in Zeitungen und Zeitschriften, zahlreichen Kunstwerken, Fernsehsendungen und Filmen, Theaterstücken, persönlichen Begegnungen mit den Kriegsteilnehmern etc., die sich mit dem deutsch-sowjetischen Krieg 1941-45 beschäftigen, ein überwiegend negatives Bild der Deutschen bzw. von Deutschlands Geschichte vermittelt. “Deutsch” wurde praktisch mit “faschistisch” gleichgesetzt. Die Moskauer Machthaber verstanden es meisterhaft, die offene und unterschwellige Germanophobie als ein wichtiges Mittel zur Stabilisierung der sowjetischen Nachkriegsgesellschaft einzusetzen. Mit einem “jahrhundertelangen Kampf der slawischen Völker gegen den deutschen ‚Drang nach Osten‘”, den “ungeheuren menschlichen und materiellen Verlusten während des Kampfes mit dem faschistischen Deutschland”, dem “preußischen Militarismus”, andauernden “Umtrieben der Revanchisten”, den kriegslüsternen “westdeutschen Politikern” und ähnlichem mehr ließen sich eine Bunkermentalität, ein niedriges Lebensniveau oder hohe Militärabgaben rechtfertigen. Als Vertreter der Nation, die gegen die Sowjetunion den blutigen und verlustreichen Krieg entfesselt hat, mußten die Rußlanddeutschen besonders schwer unter moralischen und psychologischen Folgen derartiger “Aufarbeitung” der Geschichte leiden.

Eine territoriale Autonomie hätte die Wirkung solcher Feindbilder zweifellos eingeschränkt: man wäre gezwungen, differenzierter über die einheimischen und mit Sicherheit auch über die “ausländischen” Deutschen und ihre Vergangenheit zu reden. Es hätte sogar Zweifel an der Vertreibung der ostdeutschen Bevölkerung oder an der territorialen Ordnung nach dem Zweiten Weltkrieg entstehen können, wenn man diesbezüglich eigene Fehler zugegeben hätte. So forderte z.B. im August 1945 der tschechoslowakische Verteidigungsminister, General Ludvik Svoboda, unter anderem mit Verweis auf die von der Sowjetregierung 1941 angeordnete Deportation der Wolgadeutschen, die Vertreibung von Sudetendeutschen. (1) Solche Überlegungen trugen wohl dazu bei, daß im Erlaß des Präsidiums des Obersten Sowjets (PWS) der UdSSR vom 29. August 1964 “Über die Änderungen des Erlasses des PWS der UdSSR vom 28. August 1941” nur die Anschuldigungen über eine aktive Unterstützung Hitler-Deutschlands aufgehoben wurden. Die rechtswidrige Aussiedlung kam nicht zur Sprache, geschweige denn eine territoriale Rehabilitierung oder materielle Entschädigung.

Auch die Aufklärung der Vergangenheit “sowjetischer Bürger deutscher Nationalität” barg aus der Sicht von Stalins Nachfolgern eine nicht zu unterschätzende Gefahr, weil dadurch das ganze Gerüst der “ewigen” deutsch-russischen oder deutsch-slawischen Feindschaft zu wackeln drohte. Deshalb war es eben konsequent, daß der zentrale Parteiapparat im Jahr 1964 eine Würdigung des 200jährigen Jubiläums der Einwanderung der deutschen Siedler nach Rußland strikt ablehnte und dem August-Ukas nur mit dem Vermerk “Nicht zur Veröffentlichung” zustimmte. Erst unter dem Druck der deutschen Aktivisten erschien der Erlaß im Dezember d.J. im Amtsblatt des Obersten Sowjets und auf deutsch in der Zeitung “Neues Leben”. (2) Aber in den Massenmedien, Schulbüchern oder populärwissenschaftlichen Ausgaben durfte dieses “Rehabilitierungs”-Dekret nicht veröffentlicht bzw. erwähnt werden.

Die Langzeitwirkung der Jahrzehnte dauernden antideutschen Propaganda darf nicht unterschätzt werden. Eine große Mehrheit der russischen Bevölkerung und der Führungsschicht des Staates, sei es der Sowjetunion oder derzeit der Rußländischen Föderation, scheint bis heute das Gefühl verinnerlicht zu haben, daß die Wiederherstellung der territorialen Autonomie dieser Volksgruppe ihrem nationalen Empfinden widersprechen und sogar den Triumpf des errungenen Sieges über die “Deutschen” schmälern würde. Soweit bekannt, bemühte man sich nur in der Region Altai um eine ernsthafte Lösung des “rußlanddeutschen” Problems: der “Aufruf des Präsidiums des Altajer Regionssowjets der Volksdeputierten an die Sowjetdeutschen, die auf dem Territorium der Region zu Hause sind” vom 5. April 1990 stellte den Altaideutschen einen nationalen autonomen Rayon oder Bezirk in Aussicht. (3) Leider blieben auch hier angesichts des massiven Widerstands der örtlichen  Bevölkerung die Ergebnisse – ein nationaler Landkreis mit einem unklaren Status und praktisch keinen Kompetenzen – weit hinter den hochgesteckten Zielen zurück.

Man darf allerdings den Rußlanddeutschen selbst eine gewisse Mitschuld an dieser Entwicklung nicht absprechen. Für einige westliche Beobachter stand schon beizeiten fest, daß die “Krimtataren und die Deutschen, die ‚politischer dachten‘ und auf die Erlaubnis der Obrigkeit warteten, bevor sie in die Heimat zurückkehrten, den günstigen Zeitpunkt verpaßten und bis heute [1986] vergeblich um die Rückkehr in die angestammte Heimat und die Wiederherstellung ihrer nationalen Territorien kämpften”. (4) Dieser Befund bezieht sich auf die Jahre 1956-57, in denen vor allem die Tschetschenen und Inguschen mit ihrer massenhaften eigenwilligen Rückkehrbewegung die sowjetische Führung zwangen, die Rechte einiger deportierten Völker im vollen Umfang wiederherzustellen. In erster Linie bedeutete es die Wiederherstellung ihrer nationalen Autonomien.

Die Krimtataren haben eine Lehre aus dem damaligen Versagen gezogen: Trotz massiver administrativer Hindernisse und des geschlossenen Widerstands der ansässigen russischen Bevölkerung kehrten sie seit Ende der 1980er Jahre auf eigene Faust auf die Halbinsel zurück und scheuten sich nicht vor direkten Konfrontation mit den neuen Nachbarn und lokalen Behörden. Ungeachtet der schwierigen wirtschaftlichen und sozialen Lage sind sie zu einem bedeutenen politischen und demographischen Faktor auf der Krim geworden und haben auch im national-kulturellen Bereich erkennbar positive Veränderungen erwirkt. (5)

    Die jungste ukrainische Volkszählung vom Dezember 2001 registrierte in der Autonomen Republik 243.400 Krimtataren, die inzwischen 12 Prozent der Gesamtbevölkerung stellen und deren Zahl seit dem letzten Zensus 1989 um das 6,3fache gestiegen ist. (6) Das Selbstverwaltungsorgan der Krimtataren “Medschlis” stellt im Parlament der Autonomen Republik die Fraktion “Kurultai”, der 14 Abgeordnete angehören; Mustafa Dschemilew und Refat Tschubarow wurden 1998 als Deputierte in die Oberste Rada (Parlament) der Ukraine gewählt und vertreten dort krimtatarische Interessen. Sukzessive wird ihre Präsenz in den regionalen Machtstrukturen ausgebaut. In Simferopol sind inzwischen eine Fakultät für krimtatarische Sprache und Literatur sowie eine pädagogische Fachhochschule eröffnet worden; es erscheinen sechs Zeitungen und zwei Zeitschriften. Krimtatarische geographischen Namen werden wieder verwendet und zahlreiche Moscheen restauriert.

Ob im Falle der Rußlanddeutschen als einer sehr heterogenen Volksgruppe und unter Berücksichtigung der geschichtlichen Erfahrungen und germanophoben Indoktrination der russischen Bevölkerung, eine ähnliche Strategie zum Erfolg geführt hätte, läßt sich heute schwer beurteilen. Der weit verbreitete Rechtsnihilismus sowohl in der einstigen Sowjetunion als auch in den heutigen Nachfolgestaaten führte dazu, daß der Einzelne bzw. die betroffene Interessengemeinschaft zur Durchsetzung selbst der berechtigtsten Ansprüche immenser Druckmittel – bis zur Gewaltanwendung – und eiserner Entschlossenheit bedurfte. Auch in dieser Hinsicht übte der funktionierende Rechtsstaat Bundesrepublik, verglichen mit der Herrschaft der “ungeschriebenen” Gesetze in Rußland bzw. Kasachstan, eine nicht zu unterschätzende Anziehungskraft auf die Rußlanddeutschen aus. Gewiß mußten sie auch in Deutschland manchmal schmerzhaft erfahren, daß recht haben und recht bekommen zwei verschiedene Dinge sind.

Trotz der unbestreitbaren Fortschritte auf dem Weg zu einer pluralistischen Gesellschaft und funktionierenden Marktwirtschaft steht fest, daß in der Rußländischen Föderation auch heutzutage die deutsche Minderheit gegenüber den Völkern mit eigenem autonomen Territorium vor allem im politischen und kulturellen Bereich strukturellen Benachteiligungen ausgesetzt ist. Für eine noch nicht absehbare Zeit bleibt Rußland ein Vielvölkerstaat, der aus insgesamt 89 “Subjekten der Föderation” besteht: 21 Republiken, einem Autonomen Gebiet und zehn autonomen Kreisen mit nichtrussischer Titularnationalität, 6 Regionen, 49 Verwaltungsgebieten und den Städten Moskau und St. Petersburg. (7) Nach der jüngsten Verfassung vom Dezember 1993 setzt sich die zweite legislative Kammer des Parlaments, der Föderationsrat, aus zwei Vertretern jedes Territoriums der RF zusammen. Der insgesamt 178 Mitglieder zählende Föderationsrat vertritt daher auf der höchsten Staatsebene nicht nur regionale, sondern faktisch im nicht geringeren Maße auch Interessen der Titularnationen. Laut Artikel 104 steht u.a. den Gesetzgebungsorganen der Subjekte der RF und den Mitgliedern des Föderationsrates das Recht einer Gesetzesinitiative zu. Das kann auch ein Abgeordneter der Staatsduma, der ersten Kammer des Parlaments, initiieren. Allerdings ist es höchst fraglich, ob sich ein Deputierter mit dem Anliegen einer verstreut lebenden ethnischen Gruppe befassen wird, die nur einige Prozente seiner Wählerschaft ausmacht.

Zum anderen gewährt der Artikel 68, Abs. 2 der Verfassung nur den Republiken das Recht, die Sprache der namensgebenden Nation neben dem Russischen als Staatssprache auf ihrem Territorium zu erklären. Demzufolge erfährt die Sprache und somit die Kultur der Statusvölker eine staatliche Förderung und Unterstützung. (8) Nicht zuletzt besitzen die territorialen Subjekte weitgehende Gestaltungsmöglichkeiten u.a. in Bezug auf die Nutzung der lokalen Bodenschätze, in der Steuergesetzgebung oder in der Förderung von bestimmten Entwicklungen in der Landwirtschaft und im Dienstleistungssektor. Sie können von sich aus in Koordination mit den Bundesbehörden wirtschaftliche und kulturelle Abkommen mit ausländischen Staaten oder Regionen schließen. In den Zuständigkeitsbereich der Territorien gehören u.a. Bildung und Kultur, Wissenschaft und Forschung.

So wird das Ausmaß der ethnischen Ungleichheit im heutigen russischen Staat ersichtlich. Eine völlige Verkennung der sowjetischen und postsowjetischen Realitäten in den nationalen Gebietskörperschaften läßt sich indes aus folgender Behauptung eines auswärtigen Beobachters schließen: “Lediglich in vier Republiken sowie in zwei Autonomen Kreisen macht die bzw. eine der Titularnationen die Mehrheit des betreffenden Territoriums aus und hat damit zumindest grundsätzlich die Möglichkeit, einen maßgeblichen Einfluß auszuüben.” (9) Die Republik Baschkortostan, nur um eine von vielen nationalen Gebietseinheiten zu nennen, mit gerade mal einem 22prozentigen Anteil der Baschkiren an der Gesamtbevölkerung, ist das hervorstechendste Beispiel für eine selbstbewußte und effektive Ausnutzung der politischen Einflußmöglichkeiten, die ihnen die Verfassung einräumt, und zur Vertretung der vielfältigen Interessen der autochthonen Ethnie auf der regionalen und föderalen Ebene. (10)

Was hätte man erreichen können, wenn die Deutsche Autonomie an der Wolga wiederhergestellt wäre? Ich möchte es nur unter dem Gesichtspunkt der Aufarbeitung der Vergangenheit beleuchten. Die legitimen Vertreter eines solchen territorialen Subjekts hätten mit wesentlich mehr Aussicht auf Erfolg die vollständige Rehabilitation der deutschen Volksgruppe durchsetzen können, sowohl in Bezug auf die Neubelebung der nationalen Identität als auch im Bewußtsein der russischen Gesellschaft. Ein Beispiel dafür ist die Kalmückische Republik, wo am Rande der Hauptstadt Elista ein Mahnmal für die Opfer der Deportation errichtet wurde, entworfen vom berühmten russischen Bildhauer Ernst Neiswestny. Die 6.000 überlebenden Repressionsopfer bekamen aus dem föderalen Budget finanzielle Entschädigungen. Im Rahmen eines Gedenkzentrums werden in der Republik breit angelegte historische Untersuchungen über die nationale Tragödie durchgeführt und u.a. vollständige Namenslisten der Deportierten erstellt. Eine zentrale Rolle spielt dabei zweifellos das Kalmückische wissenschaftliche Forschungsinstitut für Sprache, Literatur und Geschichte, wo sich Dutzende Wissenschaftler mit der Geschichte und Kultur dieses Vokes beschäftigen. Unterdessen soll man nicht außer Acht lassen, daß die Kalmücken, ähnlich wie die Deutschen, eine Übersiedlungsethnie sind: erst Anfang des 17. Jahhundets wanderten westmongolische Stämme in die Gebiete der Unteren Wolga ein. Später wurden sie mit Land bedacht und in die russische Untertanenschaft aufgenommen. (11)

Welch eine dauerhafte Perspektive wäre für viele Tausende hoch motivierte Jugendliche, Lehrende, Wissenschaftler und Fachleute entstanden, wenn man eine zukunftsorientierte Entscheidung getroffen hätte und die 114 Mio. DM z.B. in die Gründung und Förderung einer nationalen Universität mit russischer, deutscher und englischer Unterrichtssprache investiert hätte. Stattdessen wurden diese Gelder in den Jahren 1992-1999 im Landkreis “Halbstadt” im Altai für die Errichtung von Schlachthöfen, Käsereien und Verwaltungsgebäuden ohne einen nennenswerten Effekt – im Sinne einer Ermunterung der angestammten deutschen Bevölkerung zum Verbleib in Rußland – ausgegeben. In einer ähnlichen Situation wurde dem Humankapital wesentlich mehr Gewicht beigemessen: als ersten Schritt auf dem Weg zu einer nationalen Wiedergeburt kam es 1990 in der Stadt Komrat, der künftigen Metropole des Gagausenlandes, zu der Gründung einer nationalen Universität (Komrat Devlet Üniversitesi). (12)

Hätte, würde, könnte... Fest steht: die Rußländische Föderation hat sich als legitime Nachfolgerin der einstigen UdSSR seiner historischen Verantwortung für die Rußlanddeutschen entzogen. Daran kann auch die ehrenwerte Tätigkeit solcher Nichtregierungs-Organisationen wie “Memorial”, die sich um eine vollständige Rehabilitierung der Opfer der staatlicher Willkür kümmern, genauso wenig ändern wie gelegentliche Untersuchungen über die Vergangenheit oder Gegenwart der Rußlanddeutschen in Moskau, St. Petersburg, Saratow, Nowosibirsk oder Omsk eine nationale Forschungsinstitution ersetzen können.

Aber als völlig wirkungslos würde ich die nationale Wiedergeburt während der Perestrojka-Zeit trotzdem nicht bezeichnen. Kontroversen über historische oder politische Probleme haben eine Massenmobilisierung miterzeugt und bei vielen Zeitgenossen das Gerechtigkeitsgefühl sensibilisiert. Die meisten Deutschen waren schließlich nicht mehr bereit, ihren minderen Status widerspruchslos hinzunehmen. Angesichts der ungesühnten Verbrechen und der fortdauernden Diskriminierung haben sich die meisten Vertreter dieser geschundenen Minderheit entschlossen, nach Deutschland auszuwandern. Diese Millionen rußlanddeutscher Bundesbürger haben ein berechtiges Anliegen, daß ihren jahrhundertelangen, zum Teil leidvollen historischen Erfahrungen, die zu einem intergralen Bestandteil der deutschen Geschichte geworden sind, im Rahmen eines Forschungs- und Dokumentationszentrums angemessen gedacht wird.

© Viktor Krieger, 2003

 

Anmerkungen:

    (1) In: Otfried Pustejovsky: Die Konferenz von Potsdam und das Massaker von Aussieg am 31. Juli 1945: Untersuchung und Dokumentation. München 2001, S. 91.

     (2) Reabilitacija: kak eto bylo. Dokumenty Prezidiuma CK KPSS i drugie materialy. Tom II. Fevral‘ 1956 – načalo 1980ch godov.[Rehabilitierung: wie es war. Dokumente des Präsidiums des ZK der KPdSU und andere Materialien. Band II. Februar 1956 – Anfang der 1980er Jahre]. M. 2003, S. 467-470, 818.

     (3) Abgedruckt auf deutsch in: Josef Schleicher: Autonomiebewegung: Provinzielle Träume. Moskau 1996, S. 188-189, 197. Mehr darüber im Kapitel 2.3.

     (4) Gerhard Simon: Nationalismus und Nationalitätenpolitik in der Sowjetunion. Von der totalitären Diktatur zur nachstalinschen Gesellschaft. Baden-Baden 1986, S. 275

     (5) Näheres siehe u.a.: Gwendolin Sasse: Die Rückkehrbewegung der Krimtataren. Voraussetzungen, Gremien und aktuelle Entwicklungen, in: Osteuropa Jg. 45, 4/1995, S. 338-348; Derek Müller: Die Integration der Krimtataren in der Ukraine. Politische, ideologische und psychologische Aspekte, in: Osteuropa, Jg. 49, 7/1999, S. 692-670

     (6) Nach den Angaben des Ukrainischen Staatlichen Komitees für Statistik über die vorläufigen Ergebnisse der Volkszählung vom 5. Dezember 2001, in: http://www.ukrcensus.gov.ua/rus/results/general/nationality/

     (7) Mehr über die aktuelle territoriale Gliederung der Rußländischen Föderation im Nachschlagewerk von Roland Götz, Uwe Halbach: Politisches Lexikon Rußland. Die nationalen Republiken und Gebietseinheiten in der Rußländischen Föderation. München 1994

     (8) Vgl. dazu: Dietrich Frenzke: Die russischen Verfassungen von 1978 und 1993. Eine textologische Dokumentation mit komparativen Sachregister. Berlin 1995; Bernhard Koplin: Nationale und ethnische Minderheiten im Verfassungsrecht der osteuropäischen Staaten. Eine rechtsvergleichende Darstellung. Berlin 1995, v.a. S. 98-115.

     (9) Carmen Schmidt: Der Minderheitenschutz in Rußländischen Föderation, Ukraine und Republik Weißrußland: Dokumentation und Analyse. Bonn 1994, S. 17 (Der Minderheitenschutz im östlichen Europa; Bd. 2)

     (10) Vgl. dazu: Jörn Grävingholt: Regionale Autonomie und postsowjetischer Autoritarismus: Die Republik Baschkortostan. Teil I: Politischer Umbruch und Neuordnung der Institutionen. Teil II. Herrschaftspraxis und föderale Beziehungen. Berichte des BIOst, Nr. 16-17/1999

     (11) Michael Khodarkovsky: Where Two Worlds Met. The Russian State and the Kalmyk Nomads, 1600-1771. Cornell University Press 1992; Rudolph Mark: Die Republik Kalmückien (Chalm Tangtsch). Das Unternehmen Iljumžinov”. Berichte des BIOst, Nr. 35/1998, v.a. S. 25-27.

     (12) Die Gagausen sind ein Turkvolk christlich-orthodoxen Glaubens. Anfang des 19. Jahrhunderts wanderten sie nach Bessarabien ein (heute Republik Moldowa [Moldau]). Das autonome Land Gagausien wurde zum 1. Januar 1996 offiziell anerkannt und umfaßt heute 1.831 km2 und wird von 171.500 Menschen bewohnt, darunter 78,7% Gagausen, 5,5% Bulgaren, ferner Moldauer, Russen, Ukrainer. Die Hauptstadt Komrat zählt 26.100 Einwohner. Mehr dazu: Stefan Troebst: Autonomiebewegungen im Osteuropa der Nach-“Wende”-Zeit. Mähren-Schlesier, Subkarpaten-Rus‘ und Gagausenland, in: Osteuropa, Jg. 49, 6/1999, S. 597-616; Pašaly P.: Formirovanie territorial’noj avtonomii gagauzskogo naroda [Entstehung der territorialen Autonomie des gagausischen Volkes], in: “Etničeskaja mobilizacija i mežetničeskaja integracija [Ethnische Mobilisierung und interethnische Integration]. M. 1999, S. 166-171